Wichtige Information zu Freibeträgen
Nicht rechtzeitig abgerufene Freibeträge verfallen!
Bitte beachten Sie:
Noch bis zum 31.03.2021: die nicht abgerufenen Freibeträge bis zu 1.500,- € aus 2019 sichern, danach verfallen diese!
Noch bis zum 30.06.2021: die nicht abgerufenen Freibeträge bis zu 1.500,- € aus 2020 sichern, danach verfallen diese!
Somit können wir für Sie aus den Jahren 2019 und 2020 für insgesamt noch bis zu 3.000,- € Entlastungsleistungen erbringen.
Unabhängig vom Pflegegrad stehen Ihnen zusätzlich zur Pflegesachleistung oder zum Pflegegeld oder zur Verhinderungspflege weitere 125,00 € monatlich zur Entlastung zu.
Sichern Sie sich den Anspruch. Wir beraten und entlasten Sie!
z.B. mit
- Wohnungsreinigung
- Besuchsdienste (Lesen, Spazierengehen, Basteln)
- Erledigung von Einkäufen / Botengängen
- Kehrwoche (kein Räumdienst)
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Hilfe bei der Mahlzeitenzubereitung
- Reinigung und Pflege der Kleidung
- Unterstützung bei der Korrespondenz z.B. mit Kassen oder Beihilfestellen
- Unterstützung bei der Organisation und Begleitung zur Corona-Impfung
- bei Pflegegrad 1 auch Unterstützung bei der körperbezogenen Pflege
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.