Online-Terminvereinbarung
Menschen, die zu Hause gepflegt werden und anstatt der Pflegesachleistungen ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungseinsatz von qualifizierten Fachkräften in Anspruch zu nehmen. Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI soll der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung dienen und somit die Qualität der Pflege gewährleisten und verbessern.
Für wen und in welchen Abständen ist der Beratungseinsatz §37.3 SGB XI verpflichtend?
Der Beratungseinsatz ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend, jedoch können Menschen mit dem Pflegegrad 1 einmal pro Jahr eine Beratung in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3
Alle sechs Monate, spätestens bis zum 30.06, 31.12. (2x pro Jahr)
Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5
Alle drei Monate, spätestens bis zum 31.03, 30.06, 30.09, 31.12. (4x pro Jahr)
Wie läuft solch ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ab?
Aktuell können wir bis zum 30.06.2022 die Beratungseinsätze digital per Webkonferenz oder per Telefon durchführen. Ansonsten finden die Beratungseinsätze in der häuslichen Umgebung der zu pflegenden Person statt. Hierbei werden folgende Punkte thematisiert:
- Bedarf an Pflegehilfsmitteln
- Verbesserungen des Wohnumfeldes wie etwaige Umbaumaßnahmen
- Mögliche Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von Angehörigenschulungen nach §45 SGB XI klären
- Tipps für die alltäglichen Situationen
- Hebe- und Lagerungstechniken
- Möglichkeiten weiterer Leistungen der Pflegekasse erläutern
- außerdem stehen wir Ihnen für Ihre individuellen Bedürfnisse, Fragen oder Anliegen zur Seite!
Nach diesem Termin haben Sie, um Ihre Verpflichtung einzuhalten, nichts Weiteres zu tun. Wir verschriftlichen unser Gespräch im Anschluss und senden dies an Ihre zuständige Pflegekasse weiter. Auch die dadurch entstandene Rechnung schicken wir direkt an Ihre Pflegekasse. Sie haben hierdurch keine Einschränkungen mit dem Pflegegeldbezug.
In den Folgegesprächen schauen wir gemeinsam, ob die besprochenen Ziele erreicht wurden und was zur Unterstützung Ihrer Ziele noch notwendig ist.
Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz nicht wahrnehme?
Beim ersten Mal kann Ihnen das Pflegegeld um 50% gekürzt werden. Sollte dies ein zweites Mal oder gar öfter passieren, kann die Pflegekasse aus eigenem Ermessen Ihnen das Pflegegeld komplett streichen.
Die Mehr-Zeit-Pflege® wurde durch uns entwickelt und ist ein Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsmodell, das seinesgleichen in Deutschland sucht. Wir haben eine Antwort gefunden auf die vielfältigen Fragen, die Angehörigen und Betroffene plagen.
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