Betreuung
Seit 2017 wird endlich die Entlastung der Angehörigen anerkannt. Damit gibt es endlich auch finanzielle Entlastungen nach § 45b SGB XI für Sie. Diese Entlastung wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Sachleistung nach §36 SGB XI und zusätzlich zur Verhinderungspflege geleistet. Monatlich stehen Ihnen damit 125 € zur Verfügung. Diesen Betrag können Sie auch monatlich ansammeln. Immerhin kommen hier 1.500,- € p.a. zusammen. Der nicht verwendete Betrag verfällt am 30. Juni eines Folgejahres.
Diese Leistungen können jedoch nicht an Sie ausbezahlt werden. Diese Leistungen sind von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung zu erbringen.
Und wir als zugelassener, privater Pflegedienst dürfen Sie dabei unterstützen. Kommen Sie zu uns. Wir beraten Sie!
Die Betreuungsleistung erbringen wir bei Ihnen ambulant zuhause. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, so wie Sie wollen. Vormittag, Nachmittag, am Abend. Wir entlasten Sie stundenweise. Vergessen Sie den Zeitdruck. Wir bringen Zeit mit und nehmen Sie an die Hand. Mit viel Einfühlungsvermögen, Verständnis, Geduld und Zeit sorgen wir für Ihre persönlichen Glücksmomente … ein Spaziergang durch den Park, ein selbstgebackener Kuchen, selbst gekochtes Lieblingsessen, ein Stadtbummel mit Café Besuch, vielleicht anschließend mit einem Schaumbad zu Hause oder einfach ein Spielenachmittag. Wir unterstützen und assistieren Ihnen bei jedem Vorhaben, das Sie sich wünschen.
Wann waren Sie das letzte Mal auf dem geliebten Wochenmarkt? Wann waren Sie das letzte Mal auf dem Marktplatz und haben dem Treiben der Kinder zugeschaut? Wann waren Sie das letzte Mal in der Pomologie? Wann haben Sie das letzte Mal ihre Wohnung österlich oder weihnachtlich geschmückt und Ihre Kinder und Enkel empfangen?
Kramen Sie aus Ihrer Erinnerungskiste unvergessliche Momente raus und lassen Sie sie nochmal gemeinsam mit uns aufleben. Wie helfen Ihnen und entlasten Ihre Angehörige.
AiP und Ihre Kasse ermöglichen Ihnen Ihr Vorhaben.